Möglichkeiten der Förderung

Wenn Sie sich weiterbilden wollen, gibt es viele Möglichkeiten der Unterstützung und finanziellen Förderung. Wir geben Ihnen hier einen kleinen Überblick über die wichtigsten Fördermöglichkeiten.

 

Weiterbildung kann sich finanziell auszahlen. Falls Sie keine kostenlosen Angebote nutzen, müssen Sie erst einmal Geld investieren  – zum Beispiel in Form von Teilnahmegebühren, Reisekosten oder Verdienstausfall. Der Bund, die Länder und viele weitere Stellen unterstützen deshalb die berufliche Weiterbildung durch entsprechende Förderangebote.

Mit beruflicher Weiterbildung sollen berufliche Kenntnisse erweitert und der technischen Entwicklung angepasst werden. Ziel beruflicher Weiterbildung ist auch die Vermittlung eines beruflichen Abschlusses. Liegen alle Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bildungsgutschein. Mit diesem wird Ihnen die Übernahme der Weiterbildungskosten und gegebenenfalls die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes zugesichert.

Gefördert werden können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, bei denen die Weiterbildung notwendig ist,

  • damit Arbeitslosigkeit beendet oder
  • eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann oder
  • um einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen.
Welche Voraussetzungen muss die Weiterbildung erfüllen?

Die Weiterbildung, die Sie besuchen möchten, muss für die Förderung zugelassen sein. Auch die Bildungseinrichtung selbst benötigt eine Zulassung durch eine fachkundige Stelle.

Möglichkeiten der Finanzierung und Förderung

Begabtenförderung

Diese Förderung unterstützt besonders talentierte und motivierte Absolventen der Berufsausbildung bei der beruflichen Qualifizierung. Diese können bis zur Vollendung ihres 25. Lebensjahres durch die Begabtenförderung unterstützt werden.

Was sind die Voraussetzungen für die Förderung?

Voraussetzung für die Förderung ist der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf mit mindestens der Note 2,0 bzw. 87 Prozent oder die besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb.

Was wird gefördert?

Gefördert werden alle Weiterbildung die sich fachlich an der Grundausbildung orientieren. Dies schließt neben reinen Fachkompetenzen wie z.B. Arbeitsrecht oder Rechnungswesen auch Weiterbildungen im Bereich der Sozialkompetenzen wie z.B. Präsentationstraining, Verhandlungstraining usw. aber auch berufsbegleitendes Studium. Nicht gefördert werden Vollzeitmaßnahmen und Weiterbildung die fachlich von der Grundausbildung abweichen.

Die Begabtenförderung übernimmt neben den Teilnahmegebühren auch weitere Kosten, die durch die Weiterbildung entstehen (Fahrtkosten, Aufenthaltskosten sowie Kosten für besondere Arbeitsmittel). Von den Gesamtkosten muss der Teilnehmer einen Eigenanteil von 10% je Maßnahme tragen. Die Förderung erfolgt über drei Jahre und darf den Betrag von 6.000 Euro nicht übersteigen – dabei ist die Anzahl der Weiterbildungen nicht wichtig. Die Auszahlung erfolgt je nach Förderhöhe in Raten von in der Regel maximal 2.000 Euro pro Jahr.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zum Programm und zur Antragsstellung finden Sie unter www.begabtenfoerderung.de oder bei Ihrer zuständigen IHK.

Die Kammer entscheidet über die Aufnahme in die Begabtenförderung, ermittelt die Höhe des Förderbetrages und zahlt die Fördermittel aus. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

Sollten Sie für die Förderung nicht in Frage kommen besteht vielleicht die Möglichkeit der Förderung ihrer Weiterbildung über das Aufstiegs-BAföG oder die Bildungsprämie.

Aufstiegs-BAföG

Das „Aufstiegs-BAföG“– Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) – ist ein von Bund und Ländern gemeinsam finanziertes umfassendes Förderinstrument.

Altersunabhängig unterstützt es die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifikationen. Gefördert werden Fortbildungen in allen Berufsbereichen, unabhängig in welcher Form die Fortbildung durchgeführt wird.

Das Aufstiegs-BAföG

Die bei den meisten noch als Meister-BAföG bekannte Förderung gilt hierbei nicht nur für die klassischen Meister-Qualifikationen sondern auch für Fortbildungen zum

  • Fachwirt,
  • Betriebswirt,
  • Fachkaufmann oder
  • Fachkrankenpfleger.

Aufgrund der geforderten Mindeststundenanzahl von mindestens 400 Stunden eignet es sich jedoch nicht zur Förderung von Zertifikatslehrgängen.

Was sind die Voraussetzung für die Förderung?

Die Gewährung des Aufstiegs-BAföGs ist an bestimmte persönliche, qualitative und zeitliche Auflagen geknüpft:

  • Abgeschlossene Berufsausbildung nach BBiG oder Handwerksordnung
  • Kein bereits vorliegender höherwertiger Abschluss
  • Die geförderte Weiterbildung muss über Facharbeiterniveau oder Berufsfachschulniveau liegen (nicht gefördert werden (Fach)Hochschulabschlüsse)
  • Die geförderte Fortbildung muss mindestens 400 Stunden umfassen

Was wird beim Aufstiegs-BAföG gefördert?

Die Förderung des Maßnahmebeitrages (max. 15.000 Euro) besteht aus einem Zuschuss von 40 Prozent und einem zinsgünstigem Darlehen von 60 Prozent. Weitere Leistungen aus dem Aufstiegs-BAföG können sein:

  • Der mögliche Erlass des Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungskosten bei Bestehen der Prüfung beträgt 40 Prozent.
  • Beitrag zum Lebensunterhalt bei Vollzeitmaßnahmen
  • Zuschüsse für Existenzgründer
  • Zuschüsse zur Kinderbetreuung für Alleinerziehende

Sachsen zahlt erfolgreichen Meistern außerdem noch einen Bonus von 1.000 Euro. Mit dem Meisterbonus soll Arbeitnehmern ein Anreiz geschaffen werden, sich beruflich weiterzubilden und die eigene Qualifikation zu stärken.

Kostet ein Meisterkurs z. B. 5.000,00 € ergibt sich folgende Ersparnis:

  • 40% Zuschuss = 2.000,00€
  • 60% Darlehen = 3.000,00€, bei erfolgreicher Prüfung 40% erlassen:
  • 40% Erlass      = 1.200,00€.

Das heißt, Sie als Teilnehmer bezahlen nur 1.800,00€, was 64% Förderung entspricht, und mit dem „Meisterbonus“ sparen Sie noch einmal 1.000,00 €!

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu Förderung, Förderungshöhe, Antragsformularen und anderen Fragen erhalten Sie bei der gebührenfreien AFBG-Hotline unter 0800 6 22 36 34.

Bildungsgutschein

Zur Förderung der beruflichen Weiterbildung kann bei der zuständigen Agentur für Arbeit ein Bildungsgutschein beantragt werden. Ziel dieser Förderung ist die berufliche Wiedereingliederung bei Arbeitslosigkeit, das Abwenden einer drohenden Arbeitslosigkeit oder die Notwendigkeit einer Weiterbildung wegen fehlenden Berufsabschlusses.

Wenn Sie sich für eine Weiterbildung interessieren erfolgt vorab eine Beratung durch die Agentur für Arbeit. Nach einer Prüfung durch die Agentur erhalten Sie Ihren Fördermaßnahme. Diese sichert die Übernahme der durch die Teilnahme an der Weiterbildung anfallenden Kosten zu. Der Bildungsgutschein kann hierbei zeitlich befristet, regional (z.B. Sachsen) und auf bestimmte Bildungsziele beschränkt sein.

Hier finden Sie allgemeine Informationen zum Bildungsgutschein: https://de.wikipedia.org/wiki/Bildungsgutschein

Kosten, die durch den Gutschein übernommen werden

  • Kosten für eine Eignungsfeststellung vor Beginn der Weiterbildung
  • Lehrgangsgebühren
  • Kosten für erforderliche Lehrmittel
  • Prüfungsgebühren
  • Fahrtkosten
  • Kosten für die Kinderbetreuung

Da der Anbieter der Weiterbildung und die einzelne Weiterbildung bestimmte Kriterien erfüllen sollen und entsprechend zertifiziert sein müssen, ist eine Förderung nicht bei allen unseren Angeboten möglich. Sprechen Sie uns einfach an. Wir beraten Sie gern.

Bei der Entscheidung für eine fachlich geeignete und qualitativ hochwertige Weiterbildungsmaßnahme unterstützt Sie außerdem ihre zuständige Agentur für Arbeit. Das Bundesinstitut für Berufsbildung (BiBB) hat außerdem eine Checkliste erstellt, die sie über www.bibb.de/checkliste herunterladen können.

Wer bekommt einen Bildungsgutschein?

Es gibt Lebenslagen, die es erforderlich machen, eine Förderung in die eigene Bildung anzunehmen. Dies betrifft Sie, wenn:

  1. Ihnen der Berufsabschluss fehlt und somit eine Umschulung oder Weiterbildung notwendig ist.
  2. Sie bereits arbeitslos sind und sich beruflich wiedereingliedern möchten.
  3. Sie noch berufstätig sind, allerdings eine nahende Arbeitslosigkeit abwenden möchten.

Welche Voraussetzungen muss ich für einen Bildungsgutschein erfüllen?

Der Gutschein für Bildung bringt ein paar Voraussetzungen mit sich. Zunächst muss vorab eine Beratung durch Ihr Jobcenter oder die Agentur der Arbeit stattgefunden haben. Dabei überlegen Sie gemeinsam, inwieweit eine Förderung notwendig ist. Ein Bildungsgutschein für Weiterbildungsmaßnahmen kann nur dann gewährt werden, um eine drohende Arbeitslosigkeit zu verhindern.

Was muss ich tun, um einen Bildungsgutschein zu beantragen?

Sofern Sie alle grundsätzlichen Voraussetzungen erfüllen, erfolgt ein Beratungsgespräch mit Ihrer Integrationsfachkraft. Dazu sind folgende Unterlagen und Nachweise notwendig und mitzubringen:

  • Nachweis über Ihre letzten Bewerbungen und Ihre Bewerbungsbemühungen
  • Nachweis darüber, wie gut Ihre zukünftigen Berufschancen wären, wenn Sie die Weiterbildung oder Umschulung in Anspruch genommen haben (z.B. Stellenangebote, die belegen, dass diese Qualifikationen benötigt werden, Studien, Statistiken, Pressemitteilungen, Unternehmensauskünfte)
  • Informationen darüber, dass die von Ihnen angestrebte Bildungsmaßnahme auf dem Arbeitsmarkt tatsächlich relevant ist
  • Informationen zur angestrebten Weiterbildung oder Umschulung und dem Bildungsträger, der diese anbietet (Berufskennzahl (BKZ) und Maßnahmennummer erhalten Sie vom jeweiligen Bildungsträger)
  • Informationen zur angestrebten Weiterbildungsmaßnahme bezüglich Start und Dauer

Wann muss ich die Förderung einlösen?

Der Bildungsgutschein ist immer auch mit einer gewissen Gültigkeitsdauer verbunden. Nach dem Erhalt, muss dieser auch innerhalb dieses vorgegebenen Zeitraums verwendet werden. Andernfalls verfällt er wieder. Ist jedoch innerhalb dieses Zeitraums keine geeignete Weiterbildung zu finden, kann der Bildungsgutschein auch erneut vergeben werden.

Wie weise ich den Bildungsgutschein nach?

Als Nachweis gilt in der Regel ein Zertifikat über die Teilnahme. Dieses erhalten Sie vom Bildungsträger. Dieser bestätigt Ihnen auch schriftlich die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme. Eine schriftliche Bestätigung über die Teilnahme ist auch der Agentur für Arbeit vorzulegen.